Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der ad.letics GmbH für die Erbringung von Leistungen im Bereich Sport- und Eventmarketing.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der ad.letics GmbH, Goltsteinstr. 28–30, 50968 Köln (nachfolgend „Agentur“), gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden sie keine Anwendung.
(4) Über diese Website kommt kein Vertrag zustande. Sie dient der Darstellung des Unternehmens und der Kontaktaufnahme; Angebote werden im Einzelfall außerhalb dieser Website abgestimmt.
(5) Für die Buchung der Angebote unserer eigenen Eventmarken gelten ausschließlich die Bedingungen der jeweiligen Projektwebsite. Diese AGB finden auf solche Buchungen keine Anwendung.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die für den Kunden zumutbar sind, gelten als genehmigt, soweit sie den Gesamtcharakter der Leistung nicht wesentlich verändern.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere bei Leistungen, die eine Vorleistung gegenüber Dritten erfordern.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Aufrechnen kann der Kunde nur mit Forderungen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien (z. B. Logos, Texte, Bildmaterial) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung der überlassenen Materialien berechtigt ist und durch deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.
§ 6 Termine, Stornierung und Rücktritt
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich, sobald sie von der Agentur in Textform bestätigt wurden.
(2) Tritt der Kunde nach verbindlicher Buchung von einem vereinbarten Termin zurück, ist die Agentur berechtigt, bereits angefallene Aufwendungen sowie eine angemessene Stornopauschale in Rechnung zu stellen. Die konkreten Stornobedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Lieferung, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend, soweit die Agentur körperliche Werbemittel — insbesondere individuell gefertigte aufblasbare Werbemittel — herstellt und liefert. Für eine bloß zeitweise Überlassung gegen Entgelt (Miete) gelten sie nicht; hierfür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur in Textform ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Die Einhaltung setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach § 5 rechtzeitig erfüllt hat, insbesondere Druckdaten und Freigaben erteilt sind.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Kunden übergeben oder, bei Versendung, an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben worden ist.
(4) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Agentur. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und die Agentur unverzüglich zu unterrichten, wenn Dritte auf sie zugreifen.
(5) Individuell nach Vorgaben des Kunden gefertigte Werbemittel sind Sonderanfertigungen. Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Rückgabe nach Beginn der Produktion ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzliche Rechte des Kunden entgegenstehen.
§ 8 Abnahme und Mängelansprüche
(1) Schuldet die Agentur einen Erfolg und ist der Vertrag deshalb als Werkvertrag einzuordnen, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt wurde und das Werk die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Schuldet die Agentur dagegen ein Tätigwerden — etwa laufende Betreuung oder Personalgestellung —, findet eine Abnahme nicht statt.
(2) Soweit die Lieferung körperlicher Werbemittel rechtlich als Kauf oder Werklieferung einzuordnen ist und es sich für beide Seiten um ein Handelsgeschäft handelt, gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB. Auf reine Dienst- und Agenturleistungen ist § 377 HGB nicht anwendbar.
(3) Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge leistet die Agentur nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(4) Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen in Farbe, Maß und Material stellen keinen Mangel dar, soweit sie nach der Art des Erzeugnisses üblich und für den Kunden zumutbar sind. Für Farbabweichungen gegenüber der Bildschirmdarstellung übernimmt die Agentur keine Gewähr.
(5) Für vom Kunden gelieferte oder freigegebene Daten und Entwürfe trägt der Kunde die Verantwortung; die Agentur schuldet insoweit keine Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit, Rechtschreibung oder rechtliche Zulässigkeit.
§ 9 Höhere Gewalt und Absage von Veranstaltungen
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die eine Partei an der Erfüllung hindern, berechtigen diese, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten von der betroffenen Partei nicht zu vertretende, von außen einwirkende Ereignisse, insbesondere Naturereignisse und extreme Witterung, behördliche Anordnungen und Veranstaltungsverbote, Epidemien und Pandemien, Arbeitskämpfe, Energie- und Rohstoffmangel sowie erhebliche Störungen der Verkehrswege. Die betroffene Partei unterrichtet die andere unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer.
(2) Wird die Leistung durch höhere Gewalt dauerhaft unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gilt: Die Agentur hat Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie auf Erstattung der Aufwendungen, die sie im Vertrauen auf die Durchführung gegenüber Dritten eingegangen ist und die sie trotz zumutbarer Bemühungen nicht mehr abwenden kann. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungsmöglichkeiten sind anzurechnen. Weitergehende Ansprüche wegen der Nichtdurchführung bestehen beiderseits nicht.
(3) Sagt der Kunde eine Veranstaltung aus Gründen ab, die er zu vertreten hat, gilt § 6.
(4) Sagt die Agentur aus Gründen ab, die sie zu vertreten hat, entfällt ihr Vergütungsanspruch für die nicht erbrachten Leistungen; bereits geleistete Zahlungen werden insoweit erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
(5) Wird eine Veranstaltung aus Gründen abgesagt oder verlegt, die weder die Agentur noch der Kunde zu vertreten haben, bemühen sich die Parteien vorrangig um eine einvernehmliche Verlegung. Kommt eine Verlegung nicht zustande, gilt Absatz 2 entsprechend.
§ 10 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, entgegenstehen.
§ 11 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) An von der Agentur erstellten Konzepten, Entwürfen und Werken stehen der Agentur die Urheber- und Nutzungsrechte zu. Der Kunde erhält die zur vereinbarten Verwendung erforderlichen Nutzungsrechte, sobald die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt ist.
(2) Die Agentur darf die für den Kunden erbrachten Leistungen zu Zwecken der Eigenwerbung als Referenz nennen und dabei den Namen sowie Kennzeichen des Kunden verwenden, wenn der Kunde dies zuvor in Textform freigegeben hat. Die Freigabe kann für die Zukunft widerrufen werden; die Agentur entfernt den Verweis dann innerhalb einer angemessenen Frist. Ohne Freigabe ist eine Nennung des Kunden unzulässig.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den Umständen erkennbar vertraulich sind, geheim zu halten und nicht für eigene Zwecke außerhalb des Vertrags zu verwenden.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung öffentlich bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits vor der Mitteilung bekannt waren oder die sie von einem berechtigten Dritten erhalten hat, sowie Informationen, deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.
(3) Die Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
(4) Die Agentur darf Subunternehmer einsetzen (§ 3 Abs. 2); sie verpflichtet diese auf eine entsprechende Vertraulichkeit.
§ 13 Datenschutz
(1) Beide Parteien beachten die jeweils für sie geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.
(2) Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet — etwa Teilnehmer- oder Gästedaten bei der Organisation von Veranstaltungen —, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Diese AGB ersetzen eine solche Vereinbarung nicht und enthalten selbst keine Regelung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung personenbezogener Daten an die Agentur berechtigt ist, und stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei, soweit die Agentur die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(4) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur als Verantwortliche enthält die Datenschutzerklärung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Köln.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Agentur, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: August 2026